Es geschah am 2. Juli 1850: Der Frieden von Berlin beendete den Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg zwischen Preußen und Dänemark. Bereits acht Tage später, am 10. Juli 1850, kam es zur Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen dem Deutschen Bund (wozu auch Preußen gehörte) und Dänemark. Doch es war ein trügerischer Frieden, 1864 flammten die Kämpfe wieder auf.
Vorläufer des Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieges war die Schleswig-Holsteinische Erhebung. Die Erhebung und der Deutsch-Dänische Krieg waren zwei separate Konflikte, die eng miteinander verbunden sind, hatten sie doch verschiedene Ziele und Auswirkungen.
Die Schleswig-Holsteinische Erhebung (1848-1851) war ein Aufstand der schleswig-holsteinischen Bevölkerung gegen die dänische Herrschaft. Es begann in Flensburg am 9. April 1848 als Reaktion auf politische und ethnische Spannungen in der Region. Die Schleswig-Holsteiner proklamierten ihre Unabhängigkeit von Dänemark und strebten eine eigene nationale Identität an.
Konflikt eskaliert zum Ersten Deutsch-Dänischen Krieg
Der Konflikt eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt zwischen den schleswig-holsteinischen Aufständischen, unterstützt vom Deutschen Bund und insbesondere von Preußen, und den dänischen Streitkräften.
Zahlreiche Freiwillige aus verschiedenen Teilen Deutschlands in den Norden, um sich den schleswig-holsteinischen Einheiten im Kampf gegen Dänemark anzuschließen. Der Bundestag in Frankfurt, die Versammlung der Gesandten deutscher Fürsten, beschloss, die Rechte Holsteins auf die Einheit mit Schleswig zu verteidigen.
Daraufhin wurde die Bundesarmee mobilisiert, um die schleswig-holsteinischen Aufständischen zu unterstützen. Preußen, als die stärkste deutsche Macht, übernahm die Führung in diesem Konflikt. Somit entwickelte sich die Schleswig-Holsteinische Erhebung zum deutsch-dänischen Krieg.
2. Juli 1850: Frieden von Berlin
Der Krieg endete schließlich mit dem Frieden von Berlin im Jahr 1851, der eine gemeinsame dänisch-preußische Verwaltung für Schleswig vorsah, während Holstein unter der Kontrolle des Deutschen Bundes blieb.
Als Teil dieses Vertrags zogen sich die preußischen und schwedischen Truppen aus Schleswig zurück, und die preußischen Offiziere verließen das schleswig-holsteinische Heer. Die Schleswig-Holsteiner, die nun auf sich allein gestellt waren, mussten aufgrund der überlegenen dänischen Streitkräfte bald darauf aufgeben.
Darüber hinaus wurde am 10. Juli 1850 ein separater Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark unterzeichnet, wodurch der Bundeskrieg offiziell beendet wurde. Dieser Friedensvertrag kam unter dem Druck Russlands zustande und wurde durch die Vermittlung Englands und Schwedens ermöglicht.
Gemäß den Vereinbarungen des Friedens von Berlin wurde die Einheit Schleswig-Holsteins aufgegeben. Südschleswig wurde von einer preußischen Armee mit 6.000 Mann besetzt, während Nordschleswig von einer schwedischen Armee mit 2.000 Mann kontrolliert wurde.
Die Verwaltung Schleswigs wurde von einem dänischen und einem preußischen Beamten gemeinsam übernommen, und in Streitfragen fungierte England als Schiedsrichter. Holstein blieb weiterhin unter der Verwaltung einer Statthalterschaft des Deutschen Bundes.
Die Schleswig-Holstein-Frage blieb ungelöst – bis 1920
In den folgenden Jahren kam es jedoch zu Spannungen und Konflikten, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Friedens von Berlin. Dänemark unternahm Schritte zur Integration Schleswigs in das dänische Königreich, was vom Deutschen Bund als Verletzung der Vereinbarungen betrachtet wurde.
Der Auslöser für den Zweiten Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1864 war schließlich die Entscheidung Dänemarks, die Verfassung zu ändern und Schleswig in das dänische Königreich zu integrieren. Preußen und Österreich, die das Bündnis der deutschen Staaten im Deutschen Bund anführten, sahen dies als Verletzung der Rechte des Deutschen Bundes an und erklärten Dänemark den Krieg. Dies führte zum Beginn des Zweiten Schleswig-Holsteinischen Krieges im Februar 1864.
Volksabstimmung 1920
Die endgültige Lösung der territorialen Frage erfolgte jedoch erst nach dem Ersten Weltkrieg. Im Jahr 1920 wurde eine Volksabstimmung in Schleswig abgehalten, um über die zukünftige Zugehörigkeit der Region zu entscheiden. Dabei wurde Nordschleswig wieder dänisch, während Südschleswig weiterhin zu Deutschland gehörte. Mit der Volksabstimmung von 1920 wurden die Streitigkeiten über die Zugehörigkeit von Schleswig endgültig beigelegt.
9. April 1940: Die Nazis überfallen Dänemark
Aber auch danach herrschte nicht wirklich Frieden. Am 9. April 1940 überfiel Nazi-Deutschland Dänemark während des Zweiten Weltkrieges. Die Nazis hielten Dänemark bis zum 5. Mai 1945 unter ihrer Besatzung. Im Unterschied zu anderen besetzten Ländern blieben die Institutionen Dänemarks bis 1943 intakt.
Nach dem 2. Weltkrieg: Friede, Freu(n)de, Eierkuchen?!
Nach dem 2. Weltkrieg und der Entmachtung der Nazis und der Demokratisierung Deutschlands herrscht endgültig Frieden zwischen den beiden ehemaligen Kriegsparteien. Beide Länder sind Partner in der EU und NATO. Wenn auch alle Grenzstreitigkeiten selbst nach dem Schengener Abkommen nicht immer konfliktfrei verlaufen:
Das unkontrollierte Passieren der Binnengrenzen als Prinzip der Schengener Abkommen wurde im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 zeitweise von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt. So auch in Dänemark, nachdem einzelne Mitgliedstaaten die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union gefährdet sahen.
Dann gab es noch das: Von März bis Juni 2020 waren wegen der COVID-19-Pandemie zahlreiche Grenzen zwischen Mitgliedstaaten geschlossen. Im Februar 2021 kam es wegen der Pandemie erneut zu Grenzschließungen zwischen beiden Ländern. Aber damit nicht Grund genug:
Dänemark sah auch weiterhin immer wieder die Notwendigkeit für Grenzkontrollen. Einerseits mit der Begründung einer angeblich bestehenden „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Innere Sicherheit durch Terroristen und die organisierte Kriminalität“. Andererseits mit der illegalen Einwanderung nach Dänemark. (Quelle)