Der zweite Deutsch-Dänische-Krieg erlebte 1864 seinen blutigen Höhepunkt und endete im letzten Quartal des Jahres in einen Friedensvertrag – mit mehrfachen Anlauf. Nach dem erfolgreichen Sturm auf die Düppeler Schanzen durch preußische Truppen am 18. April 1864, bat die dänische Regierung um eine Waffenruhe und einen ersten Waffenstillstand, der am 12. Mai 1864 in Kraft trat. Parallel versuchten die Kriegsparteien seit dem 25. April 1864 auf der Konferenz von London den Deutsch-Dänischen-Krieg diplomatisch zu beenden.
Der Vertrag sollte vorsehen, dass Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten musste. Die Herzogtümer sollten anschließend zwischen Preußen und Österreich aufgeteilt werden, wobei Preußen den größeren Teil erhalten sollte. Dänemark hätte im Gegenzug eine Entschädigung in Form einer finanziellen Zahlung erhalten. Die Verhandlungen endeten am 25. Juni 1864 ergebnislos.
26. Juni: Krieg geht wieder los!
Mit Ablauf der Waffenruhe am 26. Juni 1864 wurden die Kampfhandlungen sofort wieder aufgenommen. Preußische Truppen besetzen am 28. und 29. Juni 1864 die Insel Alsen und am 10. Juli überschritten die verbündeten österreichischen und preußischen Heere den Limfjord in Nordjütland.
Nach der gescheiterten Konferenz in London folgt die Abmachung von Karlsbad
Am 24. Juni 1864, also noch einen Tag vor Beendigung der Londoner Konferenz, begann die Karlsbader Abmachung, auch bekannt als „Preußisch-Österreichische Punktation„. Der preußische Ministerpräsidenten Otto von Bismarck und sein österreichischer Amtskollegen Bernhard von Rechberg einigten sich noch am selben Tag. Die Abmachung enthielt sieben Punkte. Man einigte man sich unter anderem auf eine Besetzung der Insel Alsen sowie ganz Jütlands als weitere Operationsziele.
Al nun abzusehen war, das Dänemark den Krieg gegen Preußen und Österreicher verlieren wird, ersuchte die dänische Regierung einen zweiten Waffenstillstand.
Am 18. Juli 1864 wurde in Christiansfeld, der nördlichsten Stadt im Herzogtum Schleswig, eine Übereinkunft unterzeichnet, nach der die Feindseligkeiten zu Land und zur See ab dem 20. Juli mittags bis zum 30. Juli abends eingestellt werden sollten. Die Vereinbarung wurde dann um vier Tage bis zum 3. August verlängert.
Die Waffen schweigen und es folgt der Friede von Wien
Am 25. Juli 1864 traten die Bevollmächtigten Österreichs, Preußens und Dänemarks in Wien zusammen. Am 1. August unterzeichneten diesen den Vorfrieden von Wien, der am 30. Oktober 1864 im Definitivfrieden von Wien weitestgehend bestätigt wurde.
Der Vertrag wurde am 12. November von Dänemark und am 14. November 1864 von Preußen und Österreich ratifiziert. Der Austausch der Ratifizierungsurkunden erfolgte am 16. November 1864 in Wien.
Der Vertrag bestand aus 24 Artikeln (hier nachzulesen im Original) und bestätigte die Friedenspräliminarien* vom 25. Juli inhaltlich vollständig. Nach dem Deutschen Krieg 1866 fielen die drei Herzogtümer 1867 an Preußen. Ein endgültiger Friedensvertrag wurde von Preußen trotz mehrfacher dänischer Bitten nie abgeschlossen.
* Als Präliminarfrieden (lat. präliminar, „vorläufig“, „vorgängig“) oder auch Vorfrieden bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.
In den Präliminarien, den Beratungen und Verhandlungen, werden die Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrages, ausgehandelt. Der Begriff wurde erstmals für den Hamburger Präliminarfrieden (1641) verwendet.