Flensburg: Stolperstein Große Straße 54

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 begann. Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln, sogenannten Stolpersteinen, soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Zeit) verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die quadratischen Messingtafeln mit abgerundeten Ecken und Kanten sind mit von Hand mittels Hammer und Schlagbuchstaben eingeschlagenen Lettern beschriftet und werden von einem angegossenen Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 96 × 96 und einer Höhe von 100 Millimetern getragen. Sie werden meist vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster bzw. den Belag des jeweiligen Gehwegs eingelassen.

Die Geschichte um das Schicksal von Arnold Bastian (Jg. 1908), Große Straße 54, ist eng verbunden mit der Verfolgung von Homosexuellen in der Nazizeit. Doch dieses schwarze deutsche Kapitel wäre nicht vollständig, wurden doch männliche Homosexuelle auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin verfolgt – bis 1994! Dieses ermöglichte der sogenannte „Schwulenparagraph“ (Strafparagraph 175).

Dieser blieb auch nach der Nazizeit in der Bundesrepublik unverändert bestehen. Erst 1969 wurde er erstmals reformiert. Eine Schutzaltersgrenze wurde eingeführt: Homosexualität bis 21 Jahre war bedingt strafbar, ab 21 Jahren straffrei. Die zweite Reform kam 1973. Das Schutzalter wurde von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt. Homosexuelle Prostitution war zudem seither nicht mehr strafbar. 

Nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung (1.10.1990) kam es dann in der selben Dekade zum Durchbruch: Auf Initiative der FDP-Fraktion kündigte die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) an, den Paragraphen 175 zu streichen.

Am 11. Juni 1994 trat der Paragraph 175 schließlich außer Kraft. Er wurde durch eine allgemeine Jugendschutzvorschrift ersetzt. Ein Wermutstropfen blieb: Schwule und Lesben, die im Dritten Reich aufgrund ihrer Sexualität verfolgt wurden, sind bis heute nicht im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt. (1)

Hier wohnte Arnold Bastian, Große Straße 45, Flensburg

Kommen wir nun auf das Schicksal von Arnold Bastian und des Stolpersteins in der Großen Straße 45 zu sprechen. Dieser trägt diese Innschrift:

Hier wohnte
Arnold Bastian
Jg. 1908
verhaftet 15.1.1944
Zuchthaus Celle
tot 17.2.1945
Zuchthaus Hameln

Die Verlegung des Stein an genannten Ort geht auf eine Initiative des Flensburger Treffpunkts für Schwule im Jahre 2007 zurück. Diese ließen 3 Steine zum Gedenken an die Situation Homosexueller im NS-Reich verlegen – unter anderen an genannter Stelle.

Arnold Bastian wurde 1908 in Flensburg geboren, er besuchte die Volksschule, lernte Kellner und arbeitete an verschiedenen Orten, zum Beispiel im Kurhaus in Glücksburg oder auch im Bahnhofshotel in Schleswig. Ab etwa Mitte der 1930er Jahre arbeitete er im Winter als Kompagnon seiner drei Brüder, die Seeleute waren und Muscheln fingen. Bastian verarbeitete die Muscheln und vertrieb sie, zunächst in Flensburg und ab Oktober 1937 in Kiel.

Im Oktober 1937 wurde er verhaftet und verhört. Auf die Frage nach seinem Sexualverhalten gab er an, dass er während der Lehre Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen gehabt habe. Offenbar wollte er den Ermittler täuschen. Der bereits aufgrund § 175 vorbestrafte Hans K. hatte schon zu einer großen Zahl von Personen und auch zu Bastian ausgesagt.

Auf gezieltere Nachfragen gestand er lediglich oberflächliche homosexuelle Kontakte mit Unbekannten. Er gab immer nur zu, was bereits bewiesen war. So ging es monatelang weiter. Aber immer wieder wurden ihm Aussagen weiterer Sexualpartner vorgelegt, die er nicht leugnen konnte.

Zum Schluss wird allein durch seine Akte ein Geflecht zwischen über 40 Personen erkennbar, darunter mehrere Freundeskreise und -paare. Er war in den größten Skandal mit schwulem Hintergrund in Flensburg verwickelt.

Anfang Januar 1938 war Bastians Widerstand gebrochen und er identifizierte andere Personen, die später in den Rosa Listen der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung auftauchten.

Am 11. März 1938 wurde Bastian 29-jährig vom Landgericht Flensburg in drei Fällen wegen Verbrechens aufgrund § 175a Ziffer 3 StGB und in sechs Fällen wegen Vergehens aufgrund § 175 StGB zu zwei Jahren und sechs Monate Zuchthaus verurteilt.

Haft im Emslandlager Aschendorfer Moor

Bastian kam zur Haft in das nationalsozialistische Strafgefangenenlager „Emslandlager Aschendorfer Moor“. Über dieses ist Folgendes bekannt: Das Emslandlager Aschendorfermoor, auch Lager II genannt, wurde im April 1935 errichtet. Es lag im heutigen Ortsteil Aschendorfermoor der Stadt Papenburg und war eines von insgesamt 15 Emslandlagern.

Bis 1945 starben im Strafgefangenenlager Aschendorfermoor infolge der schlechten Versorgung und der Misshandlungen 237 Menschen. Besonders bekannt wurde das Lager durch die Kriegsverbrechen des Gefreiten Willi Herold, der sich im April 1945 als Hauptmann ausgab und ca. 160 Menschen töten ließ.

Arnold Bastian wurde 1940 aus der Haft entlassen. 

Nun verschwimmt das Bild von ihm, es sind nur noch Hinweise überliefert. Er arbeitete wieder als Kellner. Er sollte nicht mehr lange leben und seine Homosexualität zum Verhängnis werden.

Haft im Zuchthaus Hameln und Tod

Im September 1943 wurde er in Flensburg erneut verurteilt, diesmal aber drastisch zu vier Jahren Zuchthaus und anschließender Sicherungsverwahrung, also unbegrenzter Haft. Er kam in das Zuchthaus Hameln.

Über dieses Gefängnis ist Folgendes bekannt: In der Zeit des Nationalsozialismus waren ab 1933 neben den rund 500 kriminellen Häftlingen auch hunderte politische Gefangene in Hameln inhaftiert. Es waren nach Ansicht der nationalsozialistischen Machthaber vorwiegend Kommunisten und Sozialdemokraten, aber auch Homosexuelle und Juden.

Nach amtlicher Statistik starben zwischen 1939 und 1945 im Zuchthaus Hameln 305 Häftlinge, 55 davon noch nach ihrer Befreiung durch amerikanische Truppen. Weitere Infos, siehe hier.

Arnold Bastian verstarb im Zuchthaus Hameln am 17. Februar 1945, 36-jährig. Ein Stolperstein in der Großen Straße 54 erinnert an ihn.

(1) Über das Schicksal einiger Männer gibt es eine Reportage, die in der ARD unter diesem Titel „Geschichte einer Verfolgung – Der `Schwulenparagraph`“ ausgestrahlt wurde. Sie kann hier nachgeschaut werden (Link zu YouTube).

Quellen:
„Ausgebürgert. Ausgegrenzt. Ausgesondert. Flensburger Beiträge zur Zeitgeschichte“ Band 3; Beitrag: „Unzucht zwischen Männern“, Ulli Poppe/Björn Marnau; Hrsg. Stadtarchiv Flensburg, S. 156 – 189

& eigene Recherchen. Alle Fotos by the meister

Autor: Willi Schewski

Fotograf. Blogger. Autor. Fotojournalist

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