Als Landspitze bezeichnet man einen weit in ein Meer hinausragenden Teil Landes. Der Übergang zu Kap, Landzunge und Halbinsel ist fließend.
Im Norden Deutschlands sind unter anderem die oft sehr ausgeprägten Enden der friesischen Inseln zu erwähnen, Eiderstedt in Schleswig-Holstein, zahlreiche Spitzen im dänisch-deutschen Bereich der Ostsee. Im Zusammenhang mit Landspitze wird auch der Begriff Höft genannt:
Wenn durch Wasser von zwei Seiten Material herangeführt wird, schwächen sich die Strömungskräfte gegenseitig ab und es entsteht über das Zwischenstadium von Strandwällen eine Landspitze, die man als Höft (männlich, Plural: Höfts, aus dem Niederdeutschen höft = Haupt oder Kopf) bezeichnet.
Beispiele hierfür sind die Reddevitzer Höft auf der Insel Rügen und die Geltinger Birk am Ausgang der Flensburger Förde.