27. Dezember 1951: Züchtigungsrecht von Lehrherren gegen Lehrlinge abgeschafft

„Körperliche Züchtigung sowie jede die Gesundheit des Lehrlings gefährdende Behandlung sind verboten „, heißt es in der am 27. Dezember 1951 novellierten Gewerbeordnung. Das noch aus dem Jahr 1900 stammende Recht der Lehrherren zur „väterlichen Zucht“ ist damit abgeschafft. Was pro forma gesetzlich verbrieft war, zeigte sich in der Realität ganz anders. Grund genug, uns mit der Thematik ausführlicher zu beschäftigen

I tat dich dem Erdboden gleichmacha, so dass‘ dich auf der Bahr‘ abitragn kenna!“ Wer hatte das als Lehrling (heute Auszubildende) nicht schon selbst erlebt: Klaps, Ohrfeigen (Watschen) bis zur ordentlichen Tracht Prügel, Genickschläge mit der Handkante, bewusst verursachte blutige Verletzungen und psychische Erniedrigungen. Für viele waren diese skandalösen Zustände in der jungen Bundesrepublik Deutschland Ausbildungsalltag. Dabei untersagt ein Gesetz seit langem brutale Übergriffe gegen Auszubildende.

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