Am 11. Januar 1851 unterwarf sich die Herzogtümer Schleswig und Holstein den europäischen Großmächten im Zuge der sogenannten Londoner Protokolle. Diese Protokolle waren das Ergebnis von Verhandlungen, die darauf abzielten, die Schleswig-Holsteinische Frage beizulegen.
Die Schleswig-Holsteinische Frage entstand aus den territorialen Ansprüchen und den ethnisch-kulturellen Unterschieden zwischen den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Die Herzogtümer waren in einer Personalunion mit dem dänischen Königreich verbunden, aber es gab unterschiedliche Bestrebungen und Interessen innerhalb der Region, insbesondere zwischen den dänischsprachigen Bewohnern von Schleswig und den deutschsprachigen Bewohnern von Holstein.
Schleswig-Holsteinische Erhebung (1848 – 1851)
Im Verlauf des Konflikts erhoben die deutschen Einwohner von Schleswig und Holstein den Anspruch auf nationale Unabhängigkeit und eine Verbindung mit dem Deutschen Bund. Dies führte zu Spannungen zwischen Dänemark und den deutschen Staaten.
Am 24. März 1848 brach die Schleswig-Holsteinische Erhebung (auch Erster Schleswigscher Krieg bzw. „Drei-Jahres-Krieg“ genannt) aus, in der sich die Herzogtümer gegen die dänische Herrschaft auflehnten. Die Erhebung wurde von Preußen und anderen deutschen Staaten unterstützt.
Sie endete am 25. Juli 1850 mit der Schlacht bei Idstedt (25. Juli 1850), in der die dänischen Truppen siegten. Diese wird heute in der Geschichtsschreibung als die verlustreicheste Schlacht in der Geschichte Nordeuropas bezeichnet. Bei den blutigen Gefechten starben 1.455 Männer, ca. 5.000 wurden verwundet, das Dorf Idstedt brannte fast vollständig nieder.
Zwei Londoner Protokolle
Die europäischen Großmächte, darunter Großbritannien, Frankreich, Russland Schweden-Norwegen und im Nachgang Österreich, griffen noch vor dem Ende des Drei-Jahres-Krieges in die Auseinandersetzung ein, um eine Eskalation zu verhindern. Das erst Londoner Protokoll wurde am 2. August 1850 ausgehandelt. Die Hauptpunkte des ersten Londoner Protokolls von 1850 waren:
- Unabhängigkeit von Schleswig und Holstein: Das Protokoll betonte die Unabhängigkeit von Schleswig und Holstein innerhalb der dänischen Monarchie. Es wurde festgelegt, dass die Herzogtümer nicht durch die dänische Verfassung kontrolliert werden sollten, sondern durch separate Verfassungen.
- Gleichberechtigung der Einwohner: Es wurde betont, dass die Rechte und Privilegien der Einwohner von Schleswig und Holstein, unabhängig von ihrer Sprache oder Nationalität, respektiert werden sollten.
- Internationale Garantien: Die Großmächte, die das Protokoll unterzeichneten, erklärten ihre Absicht, die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu überwachen und sicherzustellen. Internationale Garantien sollten sicherstellen, dass die Rechte der Einwohner geschützt und die territoriale Integrität gewahrt wurde.
Hier lesen: Londoner Protokoll (betr. die Integrität des Gebiets der Dänischen Monarchie nach der Abspaltung der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg in den Jahren 1848 bis 1850 und dem deutsch-dänischen Krieg in dieser Zeit) vom 2. August 1850
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11.1.1851: Schleswig-Holstein unterwirft sich den europäischen Großmächten
Am 11. Januar 1851 unterwarf sich Schleswig-Holstein dem Protokoll und erkannte die dänische Souveränität über Schleswig an, während Holstein weiterhin mit dem Deutschen Bund verbunden blieb.
Mit einer Erklärung vom 28. Januar 1852 schließlich legte die dänische Regierung fest, der Gesamtstaat bestehe aus den drei Teilen Dänemark, Schleswig und Holstein.
Das Zweite Londoner Protokoll von 1852 und die Folgen
Das zweite Londoner Protokoll, dass am 8. Mai 1852 ratifiziert wurde, regelte die Erbfolge für den dänischen Königsthron. Da Friedrich VII. ohne Nachkommen blieb, wurde das Recht der Glücksburger Linie des Hauses Oldenburg als Thronerben anerkannt.
Als Christian IX. 1863 den Thron bestieg, stimmte er der Novemberverfassung zu, die Schleswig als Teil des dänischen Königreiches vorsah. Damit verstieß Dänemark gegen die Bestandsgarantie für die Herzogtümer in den Londoner Protokollen.
Preußen und Österreich als Garantiemächte intervenierten und marschierten im Februar 1864 in Schleswig-Holstein ein. Der Zweite Schleswigsche Krieg endete mit der Niederlage Dänemarks und damit dem Ende des Gesamtstaates.
Quellen / Weiterführende Information
Siehe Blog: Der Aufstieg von König Christian IX.: Ein Wendepunkt in Dänemarks Geschichte
Siehe Blog: 16. Januar 1864: Dänemark lässt Ultimatum zur Aufhebung der Novemberverfassung verstreichen
Beitragsbild: Preußische Truppen im Kampf gegen dänische Einheiten 1848 bei Schleswig