20. April 1947: Erste Landtagswahl nach dem Zweiten Weltkrieg in Schleswig-Holstein

Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Daniel Günther) des Landes Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik. Die erste Landtagswahl nach dem 2. Weltkrieg fand am 20. April 1947 statt

Der 20. April 1947 war für unser Bundesland historisch: Die erste Landtagswahl in Schleswig-Holstein nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fand statt. Dabei wurden die Abgeordneten des Landtages von Schleswig-Holstein gewählt. Die Wahl war eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Wiederherstellung der Demokratie in Deutschland nach dem Ende des Nationalsozialismus.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) erzielte bei dieser Wahl einen großen Erfolg und konnte eine absolute Mehrheit im Landtag erreichen. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,6 Prozent.

Im Blickpunkt der Wahl stand der Wiederaufbau der Infrastruktur und die Unterstützung der Flüchtlinge und Vertriebenen, die in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg stattfanden.

Die SPD konnte aufgrund der absoluten Mehrheit im Parlament eine Alleinregierung bilden. Ministerpräsident wurde Hermann Lüdemann.

Geschichtlicher Hintergrund

Es gab von 1868 bis zu seiner Auflösung am 1. Januar 1934 in der damaligen Provinz Schleswig-Holstein den Provinziallandtag Schleswig-Holstein.

Nach der Nazizeit und dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Schleswig-Holstein Teil der britischen Besatzungszone. Mit Verordnung vom 7. Februar 1946 schuf die britische Militärregierung ein Gremium mit beratender Funktion. Sie ernannte seine 60 Mitglieder. Das Gremium bestand bis zur Landtagswahl am 20. April 1947 und tagte neun Mal.

Anfangsjahre in der Demokratie – Verschiedene Sitze des Landtages: In den Jahren von 1946 bis 1950 tagte der Landtag in Kiel (Stadttheater, Milchforschungsanstalt, Pädagogische Akademie), im Lübecker Rathaus, in Flensburg und Eckernförde. Eine Sitzung wurde in Kiel unterbrochen und in Surendorf (Gemeinde Schwedeneck) fortgesetzt.

Seit dem 3. Mai 1950 ist der Sitz des Parlamentes das Landeshaus Kiel. Es wurde 1888 als Marineakademie der kaiserlichen Marine (siehe Foto unten) errichtet.

Die Marine-Akademie in Kiel, Zeichnung von Fritz Stoltenberg

1910 wurde die Schule nach Flensburg verlegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es in den Besitz des Landes Schleswig-Holstein. Es dient heute als Landeshaus und Parlamentsgebäude des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut, zuletzt entstand im April 2003 ein neuer Plenarsaal.

Autor: Willi Schewski

Fotograf. Blogger. Autor. Fotojournalist

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