23. Dezember 1863: Sächsisch-Hannoversches Bundeskontingent marschiert in Holstein ein

Die Bundesexekution gegen die Herzogtümer Holstein und Lauenburg von 1863 war eine militärische Aktion des Deutschen Bundes gegen zwei seiner Mitglieder, das Herzogtum Holstein und das Herzogtum Lauenburg. Eigentlich richtete sie sich gegen das Königreich Dänemark, zu dessen Gesamtstaat die Herzogtümer gehörten. Die Bundesexekution wurde durch den Bundestag des Deutschen Bundes beschlossen, da der dänische König kurz zuvor eine neue Verfassung des Gesamtstaates erlassen hatte. Aus Sicht des Bundestages wurden dadurch die Rechte der Bundesglieder Holstein und Lauenburg gefährdet

Als dann gegen 2 Uhr (nachmittags)die beiden Bundes-Kommissare in offenem Wagen mit den Truppen einzogen, umtoste sie ein wahrer Sturm des lange verhaltenen Jubels. Tausende freudestrahlender Menschen jeden Alters, Standes und Geschlechts bewillkommneten sie mit lauten Zurufen und überschütteten sie mit Blumen und Kränzen“ *. Es war ein Ereignis, was unser Bundesland maßgeblich politisch zu dem bildete, was es heute ist: Schleswig UND Holstein. Zeichnen wir hier die Schleswig-Holstein-Frage von 1864** nach:

Wie das Herzogtum Holstein war auch das Herzogtum Schleswig in Personalunion mit der dänischen Krone verbunden, gehörte aber nicht wie Holstein dem Deutschen Bund an, sondern war altes dänisches Reichslehen. Während die Bevölkerung in Holstein deutsch war, lebte in Schleswig eine nicht unbeträchtliche dänische Minderheit.

Sie war wie führende Politiker in Dänemark bestrebt, das Herzogtum Schleswig mit dem Königreich Dänemark zu einem Nationalstaat zu verschmelzen, dessen Südgrenze der Fluss Eider bilden sollte.

Am 18. November 1863 unterzeichnete der dänische König Christian IX. (1818-1906) eine neue Verfassung, die das Herzogtum Schleswig in den dänischen Staatsverband eingliederte. In Deutschland war die Empörung groß.

Der Deutsche Bund folgte den Ausführungen des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck, dass die dänischen Bemühungen gegen internationales Recht verstießen:

In den Londoner Protokollen von 1852 hatten sich die europäischen Großmächte mit Dänemark auf die Einhaltung des Status quo in der Schleswig-Holstein-Frage geeinigt. 

Der Bundestag in Frankfurt erließ die Bundesexekution gegen das zur dänischen Krone zählende und zugleich zum Deutschen Bund gehörende Holstein, mit dessen Vollzug er am 7. Dezember 1863 Hannover und Sachsen beauftragte.

Am 23. Dezember 1863 marschierte ein sächsisch-hannoversches Bundeskontingent in Holstein ein. Angesichts des offensichtlich von Dänemark bewusst begangenen Rechtsbruchs verpflichteten sich die europäischen Großmächte zur Neutralität.

Österreich und Preußen einigten sich während dessen auf eine „Pfandbesetzung“ Schleswigs, um Christian IX. zur Rücknahme der neuen Verfassung zu zwingen.

Nachdem die Mittelstaaten einen entsprechenden Antrag der beiden Vormächte im Bundestag am 14. Januar 1864 abgelehnt hatten, erklärten Wien und Berlin, nunmehr eigenmächtig vorgehen zu wollen.

Nachdem Dänemark ein Ultimatum in der vagen Hoffnung auf englische Hilfe verstreichen ließ, rückten preußische und österreichische Truppen auf dem Weg nach Schleswig am 21. Januar 1864 zunächst in das bereits von sächsischen und hannoverschen Verbänden besetzte und von dänischen Truppen geräumte Holstein ein.

Protest und offener Widerstand der deutschen Mittelstaaten begleiteten das eigenmächtige Vorgehen Österreichs und Preußens in Holstein. Die Königreiche Bayern und Sachsen hatten der Donaumonarchie Bahntransporte durch ihr Gebiet verwehrt, die daraufhin über Schlesien umgeleitet werden mussten.

Die unter dem Befehl des sächsischen Generals Heinrich von Hake (1797-1877) in Holstein stehenden Bundestruppen waren zudem bereit, den preußisch-österreichischen Verbänden gewaltsam entgegenzutreten, wurden jedoch von der Bundesversammlung zurückgewiesen.

Einer militärischen Eskalation aus dem Weg gehend, beschränkten die Mittelstaaten ihren letztendlich wirkungslosen Protest auf die Bundesversammlung und zogen zu Beginn des Deutsch-Dänischen Krieges das sächsisch-hannoverische Kontingent zurück.

Arnulf Scriba © Deutsches Historisches Museum, Berlin 6. September 2014 Text: CC BY NC SA 4.0

*W. Von Hassell: Geschichte des Königreichs Hannover. II. Teil, 2. Abt.: Von 1863 bis 1866. Leipzig 1901, S. 116.

**Die Schleswig-Holstein-Frage betraf die nationale Zugehörigkeit des Herzogtums Schleswig im 19. Jahrhundert. Ihretwegen kam es 1848 mit der Schleswig-Holsteinischen Erhebung zum Krieg (dänisch: Treårskrigen). 1864 folgte mit dem Deutsch-Dänischen Krieg der erste deutsche Einigungskrieg.

Beitragsbild: Trauertafel zu Gedenken an einen 1864 gefallenen dänischen Soldaten, Alter Friedhof, Flensburg

Autor: Willi Schewski

Fotograf. Blogger. Autor. Fotojournalist

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