Was ist eigentlich … eine Wehle?

Die Reihe „Was ist eigentlich …?“ möchte den Leserinnen und Lesern Fach-Begriffe und Phänomene erklären, die in Schleswig-Holstein gebräuchlich sind. Wer kennt schon alle Begriffe?

Wehlen sind Zeugen von Sturmfluten und zeigen den Ort eines Deichbruchs an.
Das Wasser, das einen Deich durchbricht, stürzt herab und kolkt ein Loch von 10 – 15 m Tiefe aus. Die Neubedeichung kann nur seewärts in einem Bogen erfolgen, da die Wehle nicht so zugeschüttet werden kann, dass sie einen festen Halt bietet. Wehlen sind heute Landschaftsdenkmale. 

Es gibt aber auch andere Bezeichnungen: Brack (von niederdeutsch: Brack), auch Brake (historisch Braacke) oder Bracke (Quelle), KolkWehle oder Wehl.

Bracks kommen nicht nur am Meer vor, sondern auch im oberen Tidegebiet von Tideflüssen. Beispielhaft hierfür ist die Elbe: So sind allein im Bereich Francop und Neuenfelde der Freien und Hansestadt Hamburg noch drei Bracks vorhanden.

Auch im weiteren Verlauf der Elbe gibt es Bracks, so bei Borstel, Wilhelmsburg, Moorfleet sowie etliche in den Vierlanden. In den Vierlanden sind die drei größten Bracks zu erwähnen: das Carlsbrack, das Borghorster Brack und das Kiebitzbrack. In einer Aufstellung von 1804 werden zwischen Bleckede und Wehningen allein 29 Bracks (hier: Braken) gezählt..

Eines der größten Bracks war das Schwarze Brack zwischen Ellens, Sande und Neustadtgödens westlich des heutigen Jadebusens.

Einzelnachweise

  1. Herders Conversations-Lexikon, Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 638; Transkript bei zeno.org
  2. Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc: Schleswig-Holstein Lexikon. Wachholtz, Neumünster, 2006, Lemma Brake.
  3. Hansjörg Küster: Geschichte der Landschaft in Mitteleuropa: von der Eiszeit bis zur Gegenwart. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64438-2. (Küster verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff Kolk.)
  4. Karte des Naturschutzgebietes Kiebitzbrack (PDF; 182 kB)
  5. Das Naturschutzgebiet Kiebitzbrack
  6. Das Deich- und Strombau-Recht nach allgemeinen positiven und Hannoverischen Landesrechten erläutert. Zweyter und letzter Theil. Hannover 1816, S. 200–208

Beitragsbild: Wehle in Friedrichsgabekoog im Kreis Dithmarschen. Von Dirk Ingo Franke – photo taken by Dirk Ingo Franke, CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=187888

Autor: Willi Schewski

Fotograf. Blogger. Autor. Fotojournalist

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