Wanderausstellung „Funke der Erinnerung“: Lilith auf der „Sonderborg“

Die Flensburger Künstlerinnen Elke Mark und Hanna Kalkutschke richten jedes Jahr einen Erinnerungsort für zu Unrecht hingerichtete Hexen ein. 2022 steht die Skulptur für ein paar Tage auf dem Ausflugsschiff „Sonderborg“ am Flensburger Hafen (West) / Hafenspitze

Seit kurzem ist auf dem Ausflugsschiff „Sonderborg“ im Flensburger Hafen (Hafenspitze) die Skulptur Lilith zu bestaunen (siehe Foto oben). Diese weibliche Metallskulptur gedenkt an die im 16. und 17. Jahrhundert in Hexenprozessen hingerichteten Menschen. In Flensburg soll es 13 Hexenprozesse gegeben haben. 31 Menschen, überwiegend Frauen, sollen in den Prozessen willkürlich der „Toverie“ (Zauberei) bezichtigt und durch Folterung zu Geständnissen gezwungen worden sein.

Die Künstlerinnen Hanna Kalkutschke und Elke Mark greifen seit 2015 stadtgeschichtliche Themen auf, um diese künstlerisch umzusetzen. Zuerst zu den ehemaligen „Alten Mühlenteichen“ im Bahnhofstal 2016. Seit dem Stadtrundgang zu „Toverie und Aberglaube“ im Jahr 2017 setzen sie sich in jährlichen Erinnerungsveranstaltungen mit dem Titel „Aufrecht wider Unrecht“ für eine offizielle Rehabilitierung der in den Hexenprozessen zu Unrecht Verurteilten durch den Rat der Stadt Flensburg ein.

Elke Mark und Hanna Kalkutschke wählen die Walpurgisnacht als Termin, um einen Ort der Erinnerung in Flensburg für verfolgte Hexen und Hexer einzurichten. Die Nacht vom 30. April ist auch bekannt als „Hexenbrennen“. Drei von vier der Angeklagten wurden zum Feuertod verurteilt und hingerichtet.

Dokumentiert sein sollen die Fälle bis 1608 im „Roden Boeck“ der Stadt und dem „Diarium Flensborgense“. Zwei Beispiele von Namen der Opfer der Hexenprozesse Flensburg, Herzogtum Schleswig:

Anne Kockes war die zwölfte Person und achte im Jahre 1608, die angeklagt wurde. In den 20 Anklage-Punkten wurde ihr unter anderen vorgeworfen, einen Mann verwünscht (Anmerk: für „verhext“) zu haben. Dieser sei im Boot aufs Meer gefahren haben und untergegangen sein. Geständnisse sollen mit Folter erpresst worden sein. Anne Kockas erhielt die Todesstrafe und starb durch Verbrennen (Quelle)

Kristina Netelers: In den dunklen Novembertagen des Jahres 1607 gerät eine Frau in das Visier des Rates zu Flensburg. Sie heißt Kristina Netelers und steht in der Stadt schon lange im Gerücht, eine Hexe zu sein. Deswegen sehen Stadtvogt und Kämmerer auch keine Gründe, davon abzulassen, die Festgesetzte „peinlich“, will sagen gewaltsam, zu befragen.

Netelers gesteht unter der Folter: Fremde Kühe könne sie aus der Ferne melken, indem sie eine Axt in einen Block schlage und dann die Milch aus dem Stiel des Werkzeugs zapfe. Die Angeklagte gibt noch weitere zauberische Tätigkeiten zu: Pferde habe sie gesund gebetet.

Und: Ihrem Mann, den sie der Untreue verdächtigt, habe sie zwei aus Roggenstroh gefertigte und mit rotem Faden umwickelte Kreuze unter das Bettkopfkissen gelegt, damit er sich wieder in Liebe ihr zuwende.

Kristina Netelers gibt auch zu, sich mit einem dämonischen Liebhaber zu treffen, „der habe auch sonsten, wenn ihr Mann nicht zu Hause gewesen, bei ihr gelegen“. Das unheimliche Wesen spricht dänisch und heißt „Nis“ – wie im übrigen heute noch skandinavische Hausgeister genannt werden.

Nis habe ihr versprochen, täglich ausreichend essen zu können. Offensichtlich kannte die Angeklagte ausgedehnte Hungerzeiten. Von den Inquirenten gedrängt, nennt die Angeklagte auch ihre vermeintlichen Lehrmeisterinnen:

Es sind zwei weitere Frauen aus Flensburg. Der Ratsschreiber notiert am 4.12.1607: „Demnach ist sie durch einhellige Votis beider Bürgermeister und Ratsverwandten zum Feuer condemniert und verurteilt.“ (Quelle)

Beispiel aus der Anklageschrift: »Vor Publikation [Verkündigung] des Erkenntnisses wurden die Angeklagten auf den hinter dem Rathause belegenen offenen Dingplatz geführt, wo in öffentlicher Versammlung, meistens in Gegenwart der zahlreich zusammengeströmten Bürgerschaft „binnen vier Dingstöcken“ eine formelle mündliche Schlussverhandlung in der Weise stattfand, daß die Urgicht [altdt. Geständnis] nebst etwaigen Besagungen

[Denunziation] Mitangeklagter vorgelesen, […] das Urteil verkündet, auch dessen Vollstreckung dem Scharfrichter anbefohlen wurde. Appellationen dagegen scheinen nicht zulässig gewesen zu sein, […] sondern überall vielmehr [ist] deutlich berichtet, daß die Exekution dem Erkenntnisse fast unmittelbar nachgefolgt sei,« beschreibt der Justizrat Dr. A. Wolff das Flensburger Prozedere. Quelle: „Aus Flensburgs Vorzeit. Beiträge zur Geschichte der Stadt“, 1887, Heft 1, S. 24.

Die letzte Hinrichtung durch Verbrennen fand in Flensburg 1620 statt, Catharina Jensen hieß die Verurteilte. Die Geschichte der Hexenverfolgung in Flensburg sowie die Dokumentation des Rundgangs haben die Künstlerinnen in Form einer Schriftrolle zusammmen gestellt. Darüber lässt sich ein detaillierter Einblick in die Geschehnisse und Hintergründe, insbesondere am Beispiel von Anna Kockes, gewinnen.

Hier ein Video:

Foto: Dies Skulptur Lilith stand für die Frau der frühen Neuzeit, deren Situation bis heute wenig erforscht ist und welche wir daher nur erahnen können.

Autor: Willi Schewski

Fotograf. Blogger. Autor. Fotojournalist

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